Masterthesis - Diplomarbeit

Definition

Eine Masterthesis bzw. eine Diplomarbeit ist als Abschluss eines Masterstudiums. bzw. eines Diplomstudiums zu schreiben. Sie ist eine wissenschaftliche Hausarbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Masterthesis hat einen höheren Anspruch als die Bachelorarbeit. Je nach Studienfach kann sie auch einen empirischen Teil umfassen.

Der Zeitaufwand für die Bearbeitung des Themas der Masterthesis bzw. der Diplomarbeit liegt bei etwa sechs Monaten, der Umfang der Arbeit ist durchschnittlich 60 bis 80 Seiten.

1. Ziele

Ziele der Masterarbeit sind, die eigenen wissenschaftliche Erkenntnisse als Beitrag zur Forschung darzustellen. Als ernstzunehmender Teil der scientific community gilt es, mittels der Master-/Diplomarbeit eine Lücke im Forschungsbetrieb aufzudecken und wenn möglich zu füllen. Der adäquate Umgang mit Fachliteratur, mit dem richtigen Zitieren von Quellen sollte im Zuge der Masterarbeit selbstverständlich sein, das kritische Analysieren des „Materials“ (Fachliteratur, Daten, Erhebungen) bereits Handwerkszeug. Der Abschluss des Master-/Diplomstudiums mit der Master-/Diplomarbeit berechtigt zur höchsten universitären Ausbildung, dem Doktorat.

2. Akademischer Abschluss

Mit der positiven Beurteilung der Masterthesis/Diplomarbeit als Endprodukt eines Master-Diplomstudiums wird der akademische Grad des Masters bzw. des Magisters (insbesondere bei Lehramtstudien) verliehen.
Vergleichbar den verschiedenen Arten des Bachelor-Abschlusses, gibt es gleichfalls gemäß den unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen der Studien, verschiedene Abschlüsse des Mastertitels: Master of Arts (M.A), Master of Business Administration (MBA), Master of Education (M.Ed.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Fine Arts (M.F.A.), Master of Laws (LL.M.), Master of Music (M.Mus.), Master of Science (M.Sc.). Eine Verteidigung der Masterarbeit kann bei bestimmten Studien/Universitäten laut Studienplan vorgesehen sein.

3. Aufbau – Gliederung

Je nach Aufbau variiert auch die Gliederung. Es muss jedenfalls ein logisch-sachlicher Zusammenhang erkennbar sein. Die klassische Dreiteilung: Einleitung – Hauptteil – Schluss ist immer vorhanden.

3.1 Deckblatt (Formatvorlage vom Institut)
Hier sind angeführt:

3.1.1. Titel (wenn vorhanden auch Untertitel) der Bachelorarbeit,
3.1.2. Name der Universität bzw. Hochschule,
3.1.3. Name und Matrikelnummer der/des Verfasser*in,
3.1.4. Name der/des Betreuer*in,
3.1.5. Name des Studiengangs bzw. Fachbereichs,
3.1.6. Abgabedatum,
3.1.7. optional: Angabe der eigenen Kontaktdaten (E-mail-Adresse).

3.2. Abstract ist bei einer Masterthesis zwingend!
3.3. Vorwort (optional) (persönlicher Grund für die Themenwahl)
3.4. Danksagung (optional)
3.5. Inhaltsverzeichnis Unbedingt erforderlich! Darstellung der Gliederung der Arbeit, inklusive aller Anhänge und Verzeichnisse. Das Inhaltsverzeichnis ist automatisch zu generieren mit dem Textverarbeitungsprogramm Ihrer Wahl (z.B. Word, LaTeX). Eine sinnvolle Gliederung nach einem der gängigen Systeme ist zu wählen (nummerisch, alpha-numerisch).
Keine Aufnahme in das Inhaltsverzeichnis finden das Deckblatt, das Abstract (Exposé), das Inhaltsverzeichnis selbst, ein eventueller Sperrvermerk.

3.6. Einleitung

Die Einleitung soll Folgendes in prägnanten Aussagen enthalten:

1. Überblick über den Untersuchungsgegenstand,
2. Gang der Untersuchung,
3. Problemaufriss,
4. Abgrenzung der Untersuchung,
5. Ausklammerung bestimmter Fragen,
6. eventuelle eigene Definitionen und Begriffsbildungen.

Im Rahmen einer Masterthesis werden für die Einleitung 3-4 Seiten veranschlagt. Es müssen nicht alle hier genannten Punkte aufgenommen werden.

3.7 Hauptteil

Der Hauptteil ist der Kern der Master-/Diplomarbeit, er macht bis zu 80 % des Textes aus. Es handelt sich um einen hierarchisch gegliederten Fließtext, worin jeder Absatz eine Sinneinheit bildet (ein Gedanke = ein Absatz). Hier wird die verwendete Literatur analysiert und anhand von Argumentationsketten logisch aufgearbeitet. Die verwendete Methode wird begründet und Hypothesen dargestellt und belegt. Dabei zieht sich die Forschungsfrage durch den Hauptteil als „Roter Faden“. Wobei gilt: auch keine Antwort ist ein Ergebnis! (non liquet)

Wesentliche Punkte des Hauptteils:

1. Analyse des Materials (Wie wird vorgegangen und warum?),
2. darauf aufbauend die gewählte Methode, mit Begründung (Anhand welcher Methode wird das Material ausgewertet? Wie ist die Vorgehensweise, um zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gelangen?),
3. stringente Argumentation anhand von Hypothesen mit Beleg:

3.1. Kriterien von Hypothesen:

3.1.1. die Aussagen müssen dem Falsifikationsprinzip gehorchen, das heißt, sie müssen widerlegbar sein (ansonsten wären es Dogmen!),
3.1.2. über den Einzelfall hinausgehen (allgemeingültig),
3.1.3. als Konditional formuliert.

4. klare Strukturierung,
5. Ausblick auf zu erwartende Ergebnisse.

3.8. Schluss – Fazit

Der Schlussteil ist eine Zusammenfassung der Resultate der Arbeit. In prägnanter Kurzform wird ein Resümee gezogen und ein etwaiger Ausblick auf weitere Forschungen gewährt.

Es handelt sich um einen selbständigen, in sich abgeschlossenen Teil der Masterthesis. Trotz der erforderlichen Kürze (unter Streichung aller Füllwörter und Floskeln) dürfen weder die Inhalte noch der Fokus der Arbeit verändert werden. Einem Fachkundigen muss – ohne Rückgriff auf Literaturquellen – klar sein, worin die Intention der Arbeit liegt. Wie generell beim Wissenschaftlichen Arbeiten zu beachten ist, so darf auch hier, im Schlussteil, auf keinen Fall die subjektive Meinung des Autors plakativ einfließen. Eine etwaige persönliche Meinung wird durch die Logik der Argumentation und Wahl der Literatur ausgedrückt, niemals in Ich-Form und Glaubensbekenntnissen.

3.9. Abkürzungsverzeichnis: bei iuridischen Arbeiten kommt dieses in den Anfang der Arbeit, vor der Einleitung.

3.10. Literaturverzeichnis
Hier ist sämtliche verwendete Literatur als vollständiges Titelzitat zu nennen. Es darf aber keine Literatur angeführt werden, die nicht in der Arbeit behandelt wurde. Weiterführende, von Ihnen empfohlene Literatur zur Vertiefung des Themas (als Hinweis) sind zwar in der Fußnote/Anmerkung erlaubt, gilt aber im Rahmen einer Masterthesis/Diplomarbeit als überzogen. Hier übt sich die/der Studierende besser in Bescheidenheit, denn erst durch das Doktorat und der damit verbundenen Dissertation wird dieses Privileg gestattet.

Bitte achten Sie auf einen einheitlichen Zitierstil und halten diesen konsequent durch! In allen Instituten einer Universität liegen Zitierskripten auf, damit müssen Sie sich unbedingt vertraut machen, denn jedes Institut hat teilweise sehr spezielle Richtlinien hierfür.

3.11. Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis
3.12. 
Anhang/Appendix
3.13. 
Eidesstattliche Erklärung (entweder eingangs der Arbeit oder am Ende)

Unverbindliche Anfrage