Dissertation
Definition
Die Dissertation (lat.: gründliche Erörterung) ist eine eigene wissenschaftliche Originalarbeit, die selbständig verfasst wird. Mit der Dissertation stellt die/der Doktorand*in, die Fähigkeit unter Beweis, selbständige und innovative Lösungen zu Problemen der aktuellen Forschung zu bieten. Eine Dissertation ist zitierfähig.
1. Ziele
Das Ziel der Dissertation ist das Erzielen von neuen Forschungsergebnissen innerhalb der Forschungen zu einem Spezialthema. Für eine wissenschaftliche berufliche Laufbahn ist die Dissertation unabdingbar, – sie bietet quasi die Eintrittserlaubnis in die Wissenschaftsgemeinde.
2. Akademischer Abschluss
Das Doktoratstudium dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für qualifizierte Forschung und akademische Lehre. Es schließt mit dem höchsten akademischen Grad ab, dem Doktortitel bzw. PhD, der im Rahmen einer Promotion verliehen wird. Teilweise wird mit „Promotion“ auch das gesamte Doktoratstudium betitelt. Die mündliche Verteidigung der Dissertation erfolgt im Rigorosum!
3. Aufbau – Gliederung
Je nach Aufbau variiert auch die Gliederung. Es muss jedenfalls ein logisch-sachlicher Zusammenhang erkennbar sein. Die klassische Dreiteilung :Einleitung – Hauptteil – Schluss ist immer vorhanden.
3.1. Deckblatt (Formatvorlage vom Institut)
Hier sind angeführt:
3.1.1. Titel (wenn vorhanden auch Untertitel) der Bachelorarbeit,
3.1.2. Name der Universität bzw. Hochschule,
3.1.3. Name und Matrikelnummer der/des Verfasser*in,
3.1.4. Name der/des Betreuer*in,
3.1.5. Name des Studiengangs bzw. Fachbereichs,
3.1.6. Abgabedatum,
3.1.7. optional: Angabe der eigenen Kontaktdaten (E-mail-Adresse).
3.2. Abstract/Exposé (zweisprachig) ist bei einer Dissertation zwingend! Das Exposé umfasst hier bis zu 20 Seiten und dient als Leitfaden für das Erstgespräch mit dem Betreuer (Doktorvater-mutter) und wird auch für Ansuchen zwecks Finanzierung verwendet. Im Abstract muss klar das Forschungsinteresse hervorgehen, welches einen „Roten Faden“ im Laufe der Gesamtarbeit bildet. Etwaigen Abschweifungen (vom „Hundertsten ins Tausendste“) kann so rechtzeitig Einhalt geboten werden.
3.3. Vorwort (optional) (persönlicher Grund für die Themenwahl)
3.4. Danksagung (optional)
3.5. Inhaltsverzeichnis Unbedingt erforderlich! Darstellung der Gliederung der Arbeit, inklusive aller Anhänge und Verzeichnisse. Das Inhaltsverzeichnis ist automatisch zu generieren mit dem Textverarbeitungsprogramm Ihrer Wahl (z.B. Word, LaTeX). Eine sinnvolle Gliederung nach einem der gängigen Systeme ist zu wählen (nummerisch, alpha-numerisch).
Keine Aufnahme in das Inhaltsverzeichnis finden das Deckblatt, das Abstract (Exposé), das Inhaltsverzeichnis selbst, eventueller Sperrvermerk.
3.6. Einleitung
Die Einleitung soll Folgendes in prägnanten Aussagen enthalten:
1. Überblick über den Untersuchungsgegenstand: die aktuelle Literatur zum Forschungsgegenstand ist in einer Dissertation verpflichtend anzuführen!
2. Gang der Untersuchung,
3. Problemaufriss,
4. Abgrenzung der Untersuchung,
5. Ausklammerung bestimmter Fragen,
6. eventuelle eigene Definitionen und Begriffsbildungen.
3.7. Hauptteil
Der Hauptteil ist der Kern der Dissertation, er macht bis zu 80 % des Textes aus. Es handelt sich um einen in Kapitel gegliederten Fließtext, worin jedes Kapitel und in weiterer Folge jeder Absatz eine Sinneinheit bildet (ein Gedanke = ein Absatz). Hier wird die verwendete Literatur analysiert und anhand von Argumentationsketten logisch aufgearbeitet. Die verwendete Methode wird begründet und Hypothesen dargestellt und belegt. Dabei zieht sich die Forschungsfrage durch den Hauptteil als „Roter Faden“. Zusammenhänge zwischen den einzelnen Punkten werden hier schreibend hergestellt. Wobei gilt: auch keine Antwort ist ein Ergebnis! (non liquet)
Wesentliche Punkte des Hauptteils:
1. Analyse des Materials (Wie wird vorgegangen und warum?),
2. darauf aufbauend die gewählte Methode, mit Begründung (Anhand welcher Methode wird das Material ausgewertet? Wie ist die Vorgehensweise, um zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gelangen?),
3. stringente Argumentation anhand von Hypothesen mit Beleg:
3.1. Kriterien von Hypothesen:
3.1.1. die Aussagen müssen dem Falsifikationsprinzip gehorchen, das heißt, sie müssen widerlegbar sein (ansonsten wären es Dogmen!),
3.1.2. über den Einzelfall hinausgehen (allgemeingültig),
3.1.3. als Konditional formuliert.
4. klare Strukturierung,
5. Ausblick auf zu erwartende Ergebnisse.
3.8. Schluss – Fazit
Der Schlussteil ist eine Zusammenfassung der Resultate der Arbeit. In prägnanter Kurzform wird ein Resümee gezogen und ein etwaiger Ausblick auf weitere Forschungen gewährt. Es handelt sich um einen selbständigen, in sich abgeschlossenen Teil der Dissertation. Trotz der erforderlichen Kürze (unter Streichung aller Füllwörter und Floskeln) dürfen weder die Inhalte noch der Fokus der Arbeit verändert werden. Einem Fachkundigen muss – ohne Rückgriff auf Literaturquellen – klar sein, worin die Intention der Arbeit liegt.
Wie generell beim Wissenschaftlichen Arbeiten zu beachten ist, so darf auch hier, im Schlussteil, auf keinen Fall die subjektive Meinung des Autors plakativ einfließen. Eine etwaige persönliche Meinung wird durch die Logik der Argumentation und Wahl der Literatur ausgedrückt, niemals in Ich-Form und Glaubensbekenntnissen.
3.9. Abkürzungsverzeichnis: bei iuridischen Arbeiten kommt dieses in den Anfang der Arbeit, vor der Einleitung.
3.10. Literaturverzeichnis
Hier ist sämtliche verwendete Literatur als vollständiges Titelzitat zu nennen. Es darf aber keine Literatur angeführt werden, die nicht in der Arbeit behandelt wurde. Bitte achten Sie auf einen einheitlichen Zitierstil und halten diesen konsequent durch! In allen Instituten einer Universität liegen Zitierskripten auf, damit müssen Sie sich unbedingt vertraut machen, sofern dies nicht bereits während ihrer Vorstudien geschehen ist. Speziell bei Dissertationen können die Anforderungen Ihrer Betreuung divergieren.
3.11. Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis
3.12. Anhang/Appendix
3.13. Eidesstattliche Erklärung (entweder eingangs der Arbeit oder am Ende)